Eine Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser und Sturm ab. Elementarschäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch sind davon in aller Regel ausgeschlossen. Für Resthöfe, die oft in Tallage liegen, über alte Drainagen verfügen und große Dachflächen haben, ist genau das das Problem.
Dieser Artikel erklärt, was eine Elementarversicherung für Resthöfe abdeckt, welche Gefahren besonders relevant sind und was getan werden muss, wenn der eigene Hof noch nicht ausreichend geschützt ist.
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Was eine Elementarversicherung für Resthöfe abdeckt
Elementarversicherung ist kein eigenständiges Produkt, sondern ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Sie erweitert den Schutz auf Schäden durch:
- Überschwemmung durch Gewässer und Starkregen
- Rückstau aus dem Kanalnetz
- Erdrutsch und Erdsenkung
- Schneedruck und Lawinen
- Erdbeben
Für Resthöfe besonders relevant sind Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Resthöfe liegen häufig in naturnahen Lagen, nicht selten in Senken oder Tallagen, die bei Starkregenereignissen als natürliche Sammelpunkte wirken. Die Entwässerungsinfrastruktur, sofern vorhanden, stammt oft aus Jahrzehnten, in denen die heutigen Regenereignisse schlicht nicht geplant wurden.
Ein weiterer Faktor: Historische Hofgebäude haben oft keine oder unzureichende Rückstausicherungen. Bei Starkregen läuft das Kanalnetz über, Schmutzwasser drückt durch Abflüsse und Bodenöffnungen ins Gebäude. Solche Rückstauschadensfälle können schnell fünfstellig werden.
Was eine Elementarversicherung nicht abdeckt: selbst verursachte Überflutungen durch fehlendes Wartungswissen, Schäden durch normale Luftfeuchtigkeit, und in vielen Tarifen auch Überschwemmungen durch Grundwasser. Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Warum Resthöfe besonders anfällig sind
Vier strukturelle Faktoren erhöhen das Elementarschadensrisiko bei Resthöfen gegenüber Standardgebäuden:
Tallage und Geländetopografie
Viele Höfe wurden historisch dort gebaut, wo Wasserquellen und fruchtbare Böden waren, also im Tal, an Hangfüßen, nahe Gewässern. Das war landwirtschaftlich sinnvoll. Aus Versicherungssicht bedeutet es: Das Wasser sucht sich denselben Weg.
Große Dachflächen, veraltete Entwässerung
Ein Bauernhof aus dem 19. Jahrhundert hat oft Dachentwässerungssysteme, die für die damaligen Regenmengen dimensioniert wurden. Die Regenintensität hat sich in vielen Regionen Deutschlands verändert. Wenn Dachrinnen und Fallrohre das Wasser nicht schnell genug ableiten, läuft es über Fassaden, Kellertreppenschächte und Eingangsbereiche ins Gebäude.
Fehlende Rückstausicherung
Ältere Gebäude haben oft keine mechanischen Rückstauverschlüsse in den Ableitungen. Bei Überlastung des Kanalnetzes fließt das Wasser zurück. Was dann in Kellerräume, Nebengebäude und Wirtschaftsbereiche eindringt, ist nicht Regenwasser, sondern Mischwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz.
Nebengebäude und Scheunen
Resthöfe bestehen selten aus einem einzigen Gebäude. Scheunen, Remisen, ehemalige Stallgebäude und Nebentrakte sind Teil des Ensembles. Welche davon versichert sind und ob der Elementarschutz auch diese Gebäude umfasst, ist eine Frage, die bei vielen Hofbesitzern offen ist. Eine separate Abhandlung zu Scheunen und Nebengebäuden finden Sie in unserem Artikel: Scheune versichern – Gebäudeversicherung für landwirtschaftliche Nebengebäude
Praxisfall: Starkregen ohne Elementarversicherung
Ein Resthof in Rheinland-Pfalz, Baujahr 1910, Hauptgebäude plus Scheune. Der Eigentümer hatte eine solide Wohngebäudeversicherung, kein Elementarmodul, weil der Beitrag damals höher erschien als das gefühlte Risiko.
Im Sommer 2021 fielen innerhalb von zwei Stunden über 80 Millimeter Regen. Das Kanalnetz war bereits überlastet. Durch zwei Bodenabläufe im Wirtschaftstrakt und einen nicht gesicherten Kellerzugang drückten Wasser und Schlamm ins Gebäude. Der Schaden im Hauptgebäude: durchfeuchtetes Mauerwerk, beschädigte Holzbalkendecke im Erdgeschoss, zerstörte Haustechnik. Der Schaden in der Scheune: verunreinigte Holzbalkenstruktur, Bodenbelag unbrauchbar.
Gesamtschaden laut Gutachter: etwas über 65.000 Euro. Davon erstattet: null. Die Wohngebäudeversicherung deckte Rückstau und Überschwemmung nicht ab. Eine nachträgliche Aufnahme des Elementarschutzes war in den drei Monaten nach dem Ereignis bei mehreren Versicherern nicht mehr möglich.
Als Spezialvermittler für Resthöfe sehen wir regelmäßig, welche Schäden bei historischen Hofanlagen auftreten. Dieser Fall ist kein Extrembeispiel. Er ist repräsentativ.
ZÜRS-Zonierung: Was sie bedeutet und warum sie für Resthöfe besonders relevant ist
ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Es ist das Bewertungssystem, das Versicherer in Deutschland nutzen, um Hochwasserrisiken zu klassifizieren. Die Einstufung eines Gebäudes in eine ZÜRS-Zone hat direkte Auswirkungen darauf, ob und zu welchem Beitrag Elementarschutz überhaupt angeboten wird.
Es gibt vier Gefährdungsklassen. GK 1 bedeutet statistisch seltenes Überflutungsrisiko, GK 4 bedeutet häufige Überflutung. In den Klassen GK 3 und GK 4 lehnen viele Standardversicherer den Elementarschutz komplett ab oder schreiben sehr hohe Selbstbehalte vor.
Für Resthöfe in Tallage oder Gewässernähe ist die ZÜRS-Einstufung häufig ungünstiger als bei Gebäuden auf Hügeln oder in Neubaugebieten. Das bedeutet: Selbst wenn Elementarschutz grundsätzlich gewünscht wird, bekommen viele Hofbesitzer ihn nicht zu vertretbaren Konditionen über Standardversicherer.
Spezialisierte Versicherer, die auf historische Gebäude ausgerichtet sind, bewerten Risiken differenzierter. Standort allein ist nicht das einzige Kriterium. Bebauungsart, Drainagezustand, Keller- und Erdgeschossniveau und bauliche Schutzmaßnahmen fließen in die Risikoeinschätzung ein. Wer auf dem freien Markt für seinen Resthof keinen Elementarschutz bekommt, sollte diese Option prüfen.
Informationen zum Gesamtversicherungskonzept für Resthöfe, einschließlich Kostenstrukturen, sind hier zu finden: Resthof versichern – Das müssen Eigentümer wissen
Was Eigentümer selbst tun können und was es versicherungstechnisch bringt
Bauliche Schutzmaßnahmen sind kein Ersatz für eine Elementarversicherung, aber sie beeinflussen direkt, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer das Risiko übernimmt. Wer in einer ungünstigen ZÜRS-Zone liegt und bisher kein Angebot bekommen hat, kann durch gezielte Maßnahmen die Risikoeinschätzung verbessern.
Der wirksamste Einzelschritt für Resthöfe ist die Installation mechanischer Rückstauverschlüsse in allen erdgeschossnahen Abläufen. Sie verhindern, dass Kanalnetz und Kellerräume kommunizieren, sobald das öffentliche Netz überläuft. Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand zwischen 500 und 2.000 Euro pro Ablauf. Ohne diese Sicherung ist Rückstau in älteren Hofgebäuden bei jedem stärkeren Regenereignis ein realistisches Szenario.
Weitere Maßnahmen mit versicherungsrelevanter Wirkung: Lichtschächte abdichten oder mit Aufsätzen sichern, Kellerfenster und Eingangsbereiche erhöhen, Entwässerungsrinnen auf dem Hofgelände anlegen, die Wasser gezielt vom Gebäude wegführen. Viele Versicherer fragen im Antrag aktiv nach solchen Schutzmaßnahmen. Wer sie nachweisen kann, verbessert seine Verhandlungsposition. Bei spezialisierten Versicherern für historische Gebäude fließen diese Faktoren in die individuelle Risikoprüfung ein, anders als bei Standardtarifen, die ausschließlich nach ZÜRS-Zone entscheiden.
Was jetzt zu tun ist
Wer einen Resthof besitzt und nicht weiß, ob Elementarschutz besteht, sollte drei Dinge klären:
Erstens: Ist Elementar in der bestehenden Gebäudeversicherung enthalten? Das steht im Versicherungsschein unter den mitversicherten Gefahren. Wenn Überschwemmung, Rückstau und Starkregen dort nicht explizit aufgeführt sind, besteht kein Schutz.
Zweitens: Welche ZÜRS-Zone ist dem Gebäude zugeordnet? Das kann der aktuelle Versicherer mitteilen oder über den Versicherungsschein nachvollzogen werden. Bei ungünstiger Einstufung ist ein Spezialist zu empfehlen.
Drittens: Sind alle Gebäude des Hofes mitversichert? Nebengebäude, Scheunen und ehemalige Wirtschaftsgebäude sind häufig nicht automatisch eingeschlossen, auch wenn sie auf demselben Grundstück stehen.
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FAQ – Häufige Fragen zur Versicherung von Resthöfen
Nein, Elementarversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist ein freiwilliger Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung. Angesichts der Schadenspotenziale bei historischen Hofanlagen ist das Fehlen eines solchen Schutzes aber ein erhebliches finanzielles Risiko.
Das hängt stark von der ZÜRS-Einstufung, der Bausubstanz, der Lage und den versicherten Gebäuden ab. Für Standardgebäude in günstigen Lagen liegen die Mehrbeiträge oft zwischen 100 und 300 Euro jährlich. Bei historischen Hofanlagen in ungünstigeren Lagen kann das deutlich höher ausfallen. Ein Vergleich durch einen spezialisierten Vermittler ist hier deutlich sinnvoller als ein Onlinevergleich.
Nur wenn die Scheune explizit in der Police mitversichert ist. Nebengebäude müssen in der Regel separat benannt oder pauschal eingeschlossen werden. Das muss im Versicherungsschein oder den Bedingungen ausdrücklich stehen.
Bei Gefährdungsklasse (GK) 3 und 4 lehnen Standardversicherer oft ab oder stellen sehr hohe Selbstbehalte. Spezialisierte Versicherer für historische Gebäude prüfen das Risiko differenzierter und können in vielen Fällen Lösungen anbieten, die am freien Markt nicht verfügbar sind.
Nein. Rückstau entsteht, wenn das Kanalnetz überläuft und Wasser durch Abflüsse zurück ins Gebäude drückt. Überschwemmung entsteht durch direkten Wassereintritt von außen, etwa durch ein über die Ufer tretendes Gewässer oder Starkregen, der sich auf dem Grundstück sammelt. Beide Gefahren sollten im Elementarschutz enthalten sein, sind es aber nicht immer.
Nach einem Schadensereignis gilt für die betroffene Gefahr in der Regel eine Wartezeit von mehreren Wochen bis Monaten, bevor ein neu abgeschlossener Elementarschutz greift. Wer erst nach dem Schaden absichert, ist für diesen Schaden nicht geschützt. Ein vorausschauender Abschluss ist deshalb der einzig sinnvolle Ansatz.

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