Definition: Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken eingetragen sind.
Hintergrund: Für Resthöfe ist das Grundbuch zentral, da hier Eigentümer, Rechte Dritter (z. B. Wegerechte) und Hypotheken vermerkt sind. Es schafft Rechtssicherheit bei Kauf und Nutzung.
Relevanz für Versicherung: Versicherungen orientieren sich am Grundbuch, um Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Nur eingetragene Eigentümer können Gebäudeversicherungen abschließen.
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