Definition: Ein Leitungswasserschaden entsteht, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Leitungen oder angeschlossenen Anlagen austritt.
Hintergrund: Auf Resthöfen sind alte Rohrleitungen und unzureichend gewartete Anlagen häufige Ursachen. Schäden können Wände, Böden und die Bausubstanz erheblich beeinträchtigen.
Relevanz für Versicherung: Leitungswasserschäden sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Schäden durch Grundwasser oder aufsteigende Feuchtigkeit gelten dagegen als Instandhaltungsprobleme und sind nicht versichert.
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