Definition: Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Gebäudeteil für einen anderen Zweck genutzt werden soll als ursprünglich vorgesehen.
Hintergrund: Bei Resthöfen betrifft dies oft die Umwandlung von Stallungen oder Scheunen in Wohnraum, Büros oder Ferienwohnungen. Eine Nutzungsänderung muss behördlich genehmigt werden und kann baurechtliche Auflagen nach sich ziehen.
Relevanz für Versicherung: Versicherungen müssen über Nutzungsänderungen informiert werden. Ansonsten riskieren Eigentümer Leistungskürzungen im Schadenfall.
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