Definition: Der Unterversicherungsverzicht ist eine Vereinbarung, bei der die Versicherung im Schadenfall keine Kürzungen wegen Unterversicherung vornimmt.
Hintergrund: Gerade bei komplexen Resthöfen besteht die Gefahr, dass der tatsächliche Gebäudewert zu niedrig angesetzt wird. Ein Unterversicherungsverzicht schützt den Eigentümer vor finanziellen Einbußen bei der Schadenregulierung.
Relevanz für Versicherung: Dieser Verzicht gibt Sicherheit, dass Schäden vollständig reguliert werden – auch wenn der Gebäudewert ursprünglich zu niedrig kalkuliert wurde.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz alter Bauernhöfe, Gutshöfe oder stillgelegter landwirtschaftlicher Anwesen? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.







