Definition: Die Allgefahrendeckung ist eine Versicherungsform, die grundsätzlich alle Schäden abdeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Hintergrund: Bei komplexen Hofanlagen wie Resthöfen bietet sie einen besonders umfassenden Schutz. Ausnahmen sind z. B. Krieg, Vorsatz oder normale Abnutzung.

Relevanz für Versicherung: Die Allgefahrendeckung stellt die umfangreichste Form der Gebäudeversicherung dar. Sie gibt Eigentümern Sicherheit, dass auch ungewöhnliche Schäden reguliert werden.

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