Definition: Ein Vandalismusschaden entsteht durch mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden durch Dritte.
Hintergrund: Leerstehende oder unbewohnte Gebäude auf Resthöfen sind besonders anfällig. Typische Schäden sind eingeschlagene Fenster, Graffiti oder Brandstiftung.
Relevanz für Versicherung: Vandalismusschäden sind nicht in jeder Gebäudeversicherung automatisch enthalten. Eine entsprechende Klausel oder Zusatzdeckung ist notwendig.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz alter Bauernhöfe, Gutshöfe oder stillgelegter landwirtschaftlicher Anwesen? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.







